Inhalt:
- Anschaffung der Geräte
- Welche Ausstattung müssen die Geräte haben?
- Förderung beantragen
- Nutzung in der Schule
- Nutzung privat
- Was ist beim Verlassen der Schule?
Für weitere Fragen stehen Ihnen
Anschaffung der Geräte
Grundsätzlich können Sie das Gerät kaufen, wo sie wollen. Damit das iPad aber in die schulische Geräteverwaltung eingebunden werden kann, muss es für JamF und den MDM Server von Apple eingerichtet und registriert sein. Geräte aus dem normalen Fachhandel sind dies zunächst nicht; diese müssen nachträglich registriert werden (kostenpflichtig). Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen den Einkauf im Schul-Shop unseres EDV-Partners Compuhouse, da in diesem Fall die Einbindung des Geräts in die schulische Geräteverwaltung direkt beim Kauf mit erledigt wird.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Kauf förderfähig ist?
- Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (s. Ausstattung)
- Im SJ 2024/2025 gilt dies nur für Jgst. 8!
- Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
- Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem 10.09.2024 liegen.
- Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf, kein Kauf auf Kredit!)
- Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (Paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung und es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.
Es ist geplant, an der RSB einen Pool an schulischen Leihgeräten vorzuhalten, um soziale Härtefälle unbürokratisch abfedern zu können. Allerdings können diese Geräte dann nur in der Schule genutzt werden und werden nicht mit nach Hause gegeben.
Welche Ausstattung müssen die Geräte haben?
- iPad ab Generation 10 mit mind. 64 GB Speicher und mind. 10“ Displaygröße, mit Einbindung ins schulische Gerätemanagement.
Unsere Empfehlung: iPad 10. Generation, Wi-Fi, 64 GB (ca.395€).
- Passender Eingabestift (bitte achten Sie unbedingt darauf, dass der Stift zum Gerät passt).
Unsere Empfehlung: Apple Pencil oder SwitchEasy Pen Pro4
- Schutzhülle nach eigener Wahl
- einfache, günstige Kopfhörer (auf einen passenden Anschluss achten; ggf. wird ein USB-C auf Klinke Adapter benötigt)
Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer Geräteversicherung (Beschädigung / Diebstahl).
Optionales Zubehör:
- Tastatur (wird in der Schule nicht benötigt, kann ggf. aber nach eigenem Ermessen genutzt werden; muss NICHT original von Apple sein (sehr teuer), sondern gerne etwas Günstigeres aus dem freien Zubehörmarkt, ggf. auch in der Hülle integriert).
- Weiteres Zubehör („paperlike“-Folien, Griffhülsen für den Stift, Adapter) kann individuell sinnvoll sein, wird aber grundsätzlich für die Schule nicht benötigt.
Förderung beantragen
- Staatliche Förderung
Die Beantragung der Förderung wird in einem Online-Verfahren 8ausschließlich) abgewickelt:
Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de ausfüllen und die notwendigen Belege (Kaufnachweis und Zahlungsbeleg) hochladen.
- Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
- Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.
Für eine reibungslose und zügige Abwicklung des Förderverfahrens möchten wir Sie bitten, den Antrag bis spätestens 1. Februar 2025 online zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die in Papier beim Landesamt für Schule eingehen, nicht bearbeitet werden können.
Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: www.km.bayern.de/dsdz/antrag.
Hier finden Sie auch ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Formulars in verschiedenen Sprachen.
- Förderverein der Schule
In einem gewissen Umfang stehen über unseren Förderverein für Familien mit Unterstützungsbedarf Fördermöglichkeiten (z.B. Auslage des Förderbetrags, Übernahme des die Förderung übersteigenden Betrags) oder Leihgeräte zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist der Nachweis des Unterstützungsbedarfs (z.B. bei Bezug von ALG II, Kinderzuschlag, Wohngeld).
Nutzung in der Schule
Grundsätzlich entscheidet jeder Lehrer selbst, wie das Tablet im Unterricht zum Einsatz kommt.
- als Heftersatz
- zur digitalen Zusammenarbeit
- um Materialien (Arbeitsblätter, Übungsaufgaben, ...) auszutauschen
- zur schulischen Kommunikation
Während der regulären Unterrichtszeit sind alle privaten Apps und Dienste ausgeblendet und nicht nutzbar. Lehrer können in Ihrem Unterricht weitere Sperrungen oder Freischaltungen vornehmen.
Nach der regulären Unterrichtszeit werden diese Sperren deaktiviert,so dass das iPad im vollen Umfang nutzbar ist.
Nutzung privat
Während der privaten Nutzungsphase sind die iPads nicht eingeschränkt. Es besteht aber auch hier die Möglichkeit durch Sie, mit Hilfe geeigneter Software die Funktionalität der Geräte einzuschränken. Die Schule ist hierfür jedoch nicht zuständig.
Möglichkeiten bestehen mit JAMF-Parent oder der der bei Apple integrierten Funktion Bildschirmzeit. Anleitungen dazu sind verlinkt. Viele nützliche Infos und weitere Anleitungen sind auf der Apple Homepage einsehbar.
Der Link dazu: Apple Features für Familien
Für den Fall, dass private Apps installiert werden sollen, benötigen Sie eine Apple-ID, damit Sie auf den Apple-Store zugreifen können. Wie sie sich diese erstellen, lesen Sie hier: Neuen Apple Account erstellen
Was ist beim Verlassen der Schule?
Wenn Ihr Kind die Schule regulär oder vorzeitig verlässt, muss das Gerät aus der schulischen Geräteverwaltung entfernt werden, damit es für Sie vollumfänglich nutzbar ist.
- Das Gerät wird aus der schulischen Verwaltung entfernt. Dies veranlasst die Schule.
- Danach müssen Sie das Gerät zurücksetzen. Vergessen Sie bitte nicht, vorher wichtige Daten extern zu sichern.
- Achten Sie bitte darauf, bei der Neueinrichtung kein Backup aus der Zeit der schulischen Verwaltung einzuspielen, da diese sonst wieder aktiviert wird.