Foto: Landratsamt Lichtenfels/Simon Welsch
Landkreis organisiert Trainings/ Appell an Autofahrer zu besonderer Vorsicht
LICHTENFELS (02.10.2025). Zum ersten Mal allein mit dem Bus zur weiterführenden Schule – für die Fünftklässler ist das eine neue Erfahrung. Damit dieser Schritt gelingt, nahmen Schülerinnen und Schüler im Landkreis Lichtenfels in den vergangenen Tagen an einem speziellen Bustraining teil.
Nachdem bereits im letzten Jahr eine „Busschule“ am Schulzentrum Burgkunstadt sowie der Realschule Bad Staffelstein und dem Meranier-Gymnasium Lichtenfels angeboten wurde, konnte das Training in diesem Jahr auch auf die St.-Katharina-Schule in Lichtenfels ausgeweitet werden.
Organisiert hat die Aktion Simon Welsch vom Landratsamt, Arbeitsbereich ÖPNV. „Rund 3.500 Kinder und Jugendliche sind täglich mit Bus und Bahn im Landkreis auf dem Schulweg unterwegs“, erklärt er. „Wer die Regeln kennt, ist bestens gerüstet – und Bus und Bahn gehören zu den sichersten Verkehrsmitteln überhaupt.“
So wird Busfahren sicher
Geleitet wurde das Training von den Polizeioberkommissarinnen Anke Hagel-Burgstaller und Ileen Fischer-Köhn. Am Gymnasium Burgkunstadt wurden sie von der dortigen Sicherheitsbeauftragten Iris Drewest unterstützt. Den Kindern wurden die wichtigsten Verhaltensregeln vermittelt:
• geordnetes Warten an der Haltestelle,
• auf die Linienanzeige achten,
• beim Einsteigen nicht drängeln,
• Haltewunschtaste („Stopp-Knopf“) betätigen,
• beim Überqueren der Straße aufpassen,
• Schultaschen auf den Boden stellen, um Sitzplätze freizuhalten.
Viele Kinder staunten über die Größe des Bereichs, in dem Busfahrer andere Verkehrsteilnehmer nicht sehen können: dem „Toten Winkel“.
Dank an alle Beteiligten
Landrat Christian Meißner bedankt sich bei allen Beteiligten von Schulen, Polizei und Landratsamt. Ein besonderer Dank ging an das Busunternehmen Omnibusverkehr Franken (OVF), das wieder kostenlos Bus und Fahrer zur Verfügung stellte.
Verkehrsregeln an Bushaltestellen
Parallel dazu erinnert das Landratsamt alle Verkehrsteilnehmer an die geltenden Vorschriften:
• Hält ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle, darf nur in Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) vorbeigefahren werden – auch auf der Gegenfahrbahn.
• An Bushaltestellen gilt zudem ein Parkverbot von 15 Metern vor und hinter dem Haltestellenschild.

